VP-GR Gaugl: Rechtswidriger Ausschluss der Öffentlichkeit bei Gemeinderatssitzung.

Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung am 14.11.2013 stellte der VP Mandatar Philipp Gaugl an Bürgermeister Guggenbichler eine Anfrage.

Gaugl wollte wissen, warum bei der Gemeinderatssitzung im September unter Tagesordnungspunkt 10a (Beschlussfassung über die Errichtung des Wintergartens für Raucher beim Kultur- und Veranstaltungszentrums KiWi), die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde.

„Dieser Tagesordnungspunkt befand sich nicht einmal auf der zuvor veröffentlichten Tagesordnung. Um über einen Punkt welcher nicht auf der Tagesordnung angeführt ist abzustimmen, benötigt es gemäß § 35  Abs. 3 TGO der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,“ so Gaugl.

Doch über die Aufnahme in die Tagesordnung wurde nie abgestimmt. Auch über den Ausschluss der Öffentlichkeit (dies benötigt gemäß § 36 Abs. 3 ebenfalls die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) wurde nicht abgestimmt. Gaugl ortet hier eine Rechtswidrigkeit.

„Die Öffentlichkeit, die großes Interesse an diesem Vorhaben hat, wurde willkürlich ausgeschlossen. Dies hat nichts mit einer transparenten und bürgerorientierten Politik zu tun!“ bemängelt Gaugl abschließend.

GR Philipp Gaugl kritisiert den Ausschluss der Öffentlichkeit
GR Philipp Gaugl kritisiert den Ausschluss der Öffentlichkeit

 

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